Ferialarbeiter

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  • #13939

    Hallo Forummitglieder!

    Eine Frage: bei uns werden Ferialarbeiter immer als Arbeiter angemeldet, dh keine Praktikanten, also werden sie richtig abgerechnet wie ein normaler Arbeiter.
    Wenn ich jetzt eine Ferialarbeiterin habe, die studiert, und die mir alle paar Monate in der Kantine aushilft, wenn unsere Kantinenmitarbeiterin länger in Urlaub oder Krankenstand ist, wie soll ich vorgehen? Kann ich sie jedesmal wie eine neue Mitarbeiterin behandeln, dh befristetes DV auch wenns nur für eine Woche ist? Sie würde dann für die Woche auch immer aliquote SZ bekommen etc.

    Ich bitte um Info wie ich das handhaben soll.
    Lydia

    #18801

    Hallo Lydia!

    Also ich würde das auch so sehen – Anmeldung unter A1, ganz normal abrechnen (lfd. Bezug, aliqote SZ, ev. Ersatzleistung Urlaubsentgelt).
    Bei einer Tätigkeit länger als 1 Monat auch MV-Beitrag.

    Auch arbeitsrechtlich sehe ich hier keine Probleme.

    Schöne Grüße

    #18802

    Besten Dank, und schönen Tag noch.

    #18803

    Hallo Lydia!

    Gern geschehen, wünsche dir auch noch einen schönen Tag.

    Liebe Grüße

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