Feiertagszuschlag jetzt pflichtig

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  • #15183

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    seit 2008 soll man den „Feiertagszuschlag“ im Gastgewerbe und auch anderen KVs pflichtig abrechnen. Aber kann man nicht sagen, dass der Monatslohn den Grundbezug darstellt und der Feiertag ein Zuschlag ist. Wo finde ich dazu die gesetzliche Grundlage, denn bis 2008 waren diese freien Zuschläge kein Problem.

    Dann stellt sich noch die Frage ab wann man sie pflichtig rechnet. Immer schon? Also 5 Jahre Nachverrechnung bei einer GPLA?

    Danke für eure Hilfe

    tomtom

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