Feiertagszuschlag im Gastgewerbe

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  • #15135

    Hallo,

    kann mir jemand bei der Berechnung der FT-Zuschlages im Gastgewerbe helfen. Es gibt zwei Meinungen, entweder man bezieht sich auf das Wort Normallohn und man nimmt nur Bezug für 40 Stunden / 22

    oder

    Vereinbart 48 Wochenstunden also 40 plus 8 Überstunden.

    Wie soll es richtigerweise sein? Bis jetzt war das ganze ja keine Problem, aber da man den Zuschlag jetzt pflichtig abrechnen muss. Bitte um eure Hilfe, mit oder ohne Überstunden.

    danke

    #21520

    Hallo Tomtom!

    Also bei uns in der Kanzlei werden die Feiertagszuschläge fürs Gastgewerbe immer mit den Überstunden berechnet.

    Liebe Grüße
    Claudia A.

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