Feiertagszuschlag

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    Liebes Forum-Team
    ich habe folgende Frage: ein Dienstnehmer mit einer Beschäftigung im Gastgewerbe arbeitet von 31.12. 21 Uhr bis 1.1. 04 Uhr. Ist für die 4 Stunden am 1.1. ein Feiertagszuschlag zu rechnen? Oder für die ganze Nacht? Oder gar nicht, weil der Dienst nicht an einem Feiertag begonnen hat?
    Ich bin, ehrlich gesagt, überfragt. ❓
    lg Ursula Roiss

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