Hallo!
Wir sind ein Personalbereitsteller und beschäftigen auch Personal im Baugewerbe.
Abwechselnd lange und kurze Woche. Arbeitszeit Mo – Do je 9 Stunden;
jeden 2. Freitag 7 Stunden.
Meine Frage:
Ist an einem Freitag ein Feiertag (15.08.08), wie viele Stunden als Feiertagsentgelt ist zu bezahlen
bzw. abzurechnen.
Unser Kollektivvertrag (AKÜ) spricht von einer 38,5 Stunden/Woche.
Wir haben daher 2,5 Stunden abgerechnet .
Ein Arbeitnehmer ist der Meinung, dass er Anspruch auf 7 Stunden Feiertagsentgelt hat.
Bedanken uns jetzt schon für Ihre Meinungen
elda