Feiertagsentgelt

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  • #14753

    Hallo!

    Wir sind ein Personalbereitsteller und beschäftigen auch Personal im Baugewerbe.
    Abwechselnd lange und kurze Woche. Arbeitszeit Mo – Do je 9 Stunden;
    jeden 2. Freitag 7 Stunden.

    Meine Frage:
    Ist an einem Freitag ein Feiertag (15.08.08), wie viele Stunden als Feiertagsentgelt ist zu bezahlen
    bzw. abzurechnen.

    Unser Kollektivvertrag (AKÜ) spricht von einer 38,5 Stunden/Woche.
    Wir haben daher 2,5 Stunden abgerechnet .
    Ein Arbeitnehmer ist der Meinung, dass er Anspruch auf 7 Stunden Feiertagsentgelt hat.

    Bedanken uns jetzt schon für Ihre Meinungen

    elda

    #20632

    Hallo elda!

    Bau ist absolut nicht mein Wissensbereich, aber sicher wichtig wäre es für das Forum zu wissen, ob die Woche vom 15.8. eine lange oder eine kurze Woche war.

    Beim Feiertagsentgelt erhält der AN jenes Entgelt, welches er bei Arbeitsleistung am Feiertag erhalten hätte.

    LG

    #20633

    Auch bei uns gibts im Aussendienst kurz/lang.
    Wenn aber in eine Woche ein Feiertag fällt,beträgt die Normalarbeitszeit 76h minus dem Feiertag von 8h für die 2 Wochen.
    Fällt der Feiertag an einen Freitag in einer kurzen Woche,so hat der DN die Wahl auf Überstundenzahlung,od. Donnerstag arbeitsfrei.
    Feiertage sind bezahlte Arbeitstage!

    #20634

    Hallo Forum!

    Ich habe in der Fachliteratur gesucht und folgende Textstelle im Buch „Personalverrechnung im Baugewerbe“ von Grafeneder/Ortner gefunden:

    Fällt ein Feiertag auf einen Freitag, so ist die Vereinbarung über einen Durchrechnungszeitraum bzw. mehrere Durchrechnungszeiträume so zu gestalten, dass in dieser Kalenderwoche eine lange Woche vorgesehen wird.

    Somit erübrigt sich meine Frage von gestern.

    LG

    #20635

    Hallo Forum!

    Danke an alle für die raschen Informationen.

    elda

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