Habe einen Busfahrer der am Ostermontag 7 Stunden arbeiten mußte.
Ich zitiere den KV DN i.d.privaten Autobusbetrieben:
3.Arbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe
Hinsichtlich der Arbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe gelten, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt wird, die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes unter Berücksichtigung des Art.III, Ziffer 2 lit.i.
Wird der Bedienstete während des in die wöchentliche Ruhezeit fallenden ganzen Kalendertages zu Arbeiten herangezogen, so wird zum Normallohn ein Zuschlag von 100 Prozent, der als Sonntagszuschlag gilt.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, so ist dem Arbeitnehmer die sonst für gesetzliche Feiertage vorgesehene Entgeltzahlung zu gewähren. Übersteigt die an einem gesetzlichen Feiertag geleistete Arbeit die für den betreffenden Wochentag festgesetzte Normalarbeitszeit, so gebührt für diese Überstunden ein Zuschlag von 100 Prozent.
Ich lese daraus, dass ich dem Busfahrer für den Ostermontag 7 Überstundengrundlöhne + 7 50% Überstundenzuschläge zahlen muß, weil die am Feiertag geleistete Arbeit die Normalarbeitszeit nicht übersteigt.
Liest jemand was anderes raus? Der Dienstgeber meint nämlich da sind nur 7 100% Zuschläge ohne Üst-Grundlohn fällig.
Danke für eure Hilfe! 😛