Feiertagsarbeit

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  • #14597

    KV für das Güterbeförderungsgewerbe. Arbeit am 1.5.2008 von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr = 10,5 Std.
    Wie sind die Stunden zu verrechnen?

    #20289

    Hallo Maggi!

    Ich ersehe aus dem KV (für beide Ang. und Arb.), dass die Regelung des ARG zum Zuge kommen.
    Demnach bis zur Normalarbeitszeit an diesem Wochentag Feiertagsarbeitsentgelt (welches nach der neuen Rechtsansicht der Finanz steuerpflichtig ist), darüber hinaus Feiertagsüberstundenentlohnung.

    Bist du sicher, dass der DN keine Pause hatte?

    LG

    #20290

    Hallo“

    Nochmals eine Frage zum Thema:

    Ist nun das Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei oder nicht? Beim Ortner ist das noch nicht so ganz klar und auch hier schien es damals noch nicht ganz klar zu sein.

    Danke!

    LG
    Julia

    #20291

    Hallo Julia!

    Nach Rücksprache mit dem FA Linz pflichtig!

    LG

    #20292

    Liebes Forum!

    Das Feiertagsarbeitsentgelt scheint eine unendliche Geschichte zu sein.
    Auf alle Fälle gibt es dazu widersprüchliche Aussagen – jüngst hat mir das FA Linz mitgeteilt, dass es doch steuerfrei bleiben kann.
    Geklärt wird es wohl erst werden, wenn wir dazu ein VwGH-Judikat haben.

    Liebe Grüße an alle

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