Familienhospizkarenz

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  • #13173

    Sg. Team bzw. Kollegen!

    Folgender Sachverhalt: Eine Dienstnehmerin möchte im KJ 2006 Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen. Die Dauer ( könnte 4-5 Monate sein ) ist noch nicht absehbar und es betrifft den Gatten! Nun möchten wir der Dienstnehmerin soviel als möglich unterstützen. Es ist lt. Ausgabe 2/2005 (November 2005) eine Erweiterung der Familienhospizkarenz geplant mit Inkrafttreten 01012006. Welche Möglichkeiten gibt es, dem DN während dieser Entgeltlosen Zeit Zuwendungen zu geben, ohne großen Finanziellen Schaden des betroffenen Dienstnehmers bzw. ohne arbeitsrechtlich später Probleme zu bekommen. Ich bitte um Unterstützung! Danke und einen schönen Tag noch, wünscht Alexander

    #17022

    Die Erweiterung im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz betrifft nur die „Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes“ (aus max. 6 Monaten wurden 9 Monate) nicht aber die Betreuung des Gatten.
    Eine aus diesem Grund gegebene „freiwillige soziale Zuwendung“ kann zumindest sv-frei berücksichtigt werden. Siehe dazu PV in der Praxis, Punkt 21.1.

    LG
    pvred

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