Falsche Kündigungfrist angegeben

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  • #16263

    Wir haben einen Mitarbeiter gekündigt, das Kündigungschreiben überbringen und unterschreiben lassen (MA erhielt eine Kopie). Allerdings erst dannach festgestellt das die Kündigungsfrist von uns falsch angegeben wurde, es wurde die Vorlage mit 4 Wochen verwendet es wäre aber für Angestellte die 6 wöchige Frist richtig gewesen. Der Mitarbeiter wurde dienstfrei gestellt, Ende DV wäre jetzt der 12.4. und nicht der 31.3. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Einfach das Entgelt bis 12.4 bezahlen und die Abmeldung bei der GKK machen oder eine neue Kündigung mit der richtigen Frist zustellen?

    #24079

    Hallo Elisabeth!

    Dieser Fehler ist absolut fatal.
    Ende DV kann nämlich gar nicht der 12.4. sein, im besten Fall (wenn im Dienstvertrag eine Kündigung zum 15. bzw. Monatsletzten vereinbart wurde) ist es der 15.4.!
    Wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde, gilt automatisch Quartalskündigung, das wäre dann der 30.6.!!!
    D.h., der DN hat auf Grund der zeitwidrigen Kündigung Anspruch auf Kündigungsentschädigung.

    Ihr könnt den Fehler nur mehr einvernhmlich mit dem DN sanieren – ob der aber dabei zustimmt, ist alles andere als sicher.

    LG

    #24080

    Danke, Roland!

    Kündigung zum 15. bzw. Letzten des Monats wurde im Dienstvertrag vereinbart. Dienstnehmer hat telefonisch zugestimmt, da eine Dienstfreistellung vereinbart wurde, Kündigung wurde mit korrigiertem Datum (nochmals danke für den 15.4, wir hätten 6 Wochen ab dem 28.2. gerechnet) eingeschrieben versandt.

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