Falschberechnung SZ Gastgewerbe

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  • #16362

    Hallo, liebes Forum!

    Vor kurzem bin ich draufgekommen, dass in meiner neuen Kanzlei von meinen Vorgänger(innen) die SZ nicht vom KV + 15 %, sondern vom „normalen“ Bruttolohn gerechnet wurden. Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt, dass diese Berechnungsmethode „schon immer“ so gemacht wurde. Ich werde das jetzt mal umstellen 🙂

    Meine Frage: könnten langjährige DN – zb. bei den Köchen macht es ja sehr viel aus – sich auf ein wie immer geartetes Gewohnheitsrecht berufen?

    Vielen Dank für Eure Antworten…

    #24273
    JB1

    Hier wird eine betriebliche Übung entstanden sein, weshalb eine einseitige Kürzung nicht mehr möglich ist.

    #24274

    so, habe mich jetzt mit dem ARD in Verbindung gesetzt…. schreib das mal so rein, weil es auch ev. für andere „falsche“ Abrechnungen von Interesse ist.
    Es stimmt, es wurde – weil über Jahre hinweg falsch gerechnet wurde – zur Betriebsübung. Das geht soweit, dass der DG nur mittels Einzelvereinbarung
    und mit Zustimmung! des DN – die Korrektur vornehmen darf.

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