fallweise und folgende durchgehende Beschäftigung

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  • #14701

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Dienstnehmer ist fallweise am 08., 12. und 23.12.2008 (geringfügig) beschäftigt. Ab dem 25.12.2008 wird vorerst durchgehende geringfügige Beschäftigung vereinbart. Allerdings ist das Arbeitsaufkommen unvorbereitet so hoch, dass der Dienstnehmer ab 29.12.2008 vollbeschäftigt wird.

    Der gesamte Verdienst im Dezember (inkl. der Entlohnung für die fallweisen Tage) liegt unter der GF-Grenze.

    Das Dienstverhältnis dauert in den Jänner 2009 hinein.

    Kann der gesamte Dezember als gf DV abgerechnet werden? Oder muss ich der Prämisse folgen, dass für fallweise Beschäftigung immer auf die tgl. GF-Grenze abzustellen ist (diese würde dann überschritten werden, wenn ich den Gesamtverdienst im Dezember durch alle Beschäftigungstage dividiere > isoliert betrachtet wird die tgl. GF-Grenze nur für die fallweisen Tage nämlich nicht überschritten).

    Vll. bin ich vom Silvester feiern (habe mit meinem 1-Jährigen geschlafen und bin nur zum Feuerwerk anschauen aufgestanden) noch zu k.o. … habe irgendwie einen Knopf im Kopf 😉

    #20534
    PMS

    Hallo,

    ich würde das nicht zu verkomplizieren. Ich würde für Dez. ein normales geringfügiges DV an- bzw. abmelden. Anmeldung mit dem 1. Arbeitstag im Dez. und abmelden dann irgendwann im Jänner wie du schon gesagt.
    Wenn der DG brav seine Unfallversicherung bezahlt kann keiner was dagegen haben. Also ich würd´s so machen.

    lg
    Petra

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