Fallweise Beschäftigung

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  • #15377

    Hätte eine generelle Frage zu den fallweisen Beschäftigten: wenn ein fallweiser Beschäftigter 3 mal im Monat zu unterschiedlichen Stunden (Gesamtstunden 18 zu einem Stundensatz von 8,– € ) arbeitet und er würde zum Beispiel an einem Arbeitstag die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten (da arbeitet er nur 3 Stunden) – wie rechnet man das ab bzw geht das überhaupt? Beim RZL kann ich nur die Tage ankreuzen und die Stundenzahl eingeben, er rechnet dann aber aliquot den Lohn auf die zB 3 SV-Tage um und berechnet so SV und LSt – ist das so üblich bei den fallweisen, dass das auf die 3 Tage aliquot einfach berechnet wird oder gäbe es eine andere Möglichkeit der Abrechnung?

    Danke für eure Hilfe!
    Lg Claudia

    #22029

    Hallo Claudia!

    Bei den fallweise Beschäftigten wird auf die DURCHSCHNITTLICHE tägliche Beitragsgrundlage abgestellt.
    Es gibt keine andere Möglichkeit.
    Rechengang zu deinem Beispiel: 18 h gesamt zu je 8 Euro ergibt 144 Euro dividiert durch 3 Arbeitstage ergibt im Schnitt 48 Euro pro Arbeitstag, daher ist der DN an diesen 3 Tagen vollversichert, weil dieser Schnitt über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze liegt.

    LG

    #22030

    Danke Roland, jetzt versteh ich zumindest, warum das programmtechnisch so gerechnet wird. Ich dachte zuerst, dass jeder Tag für sich betrachtet wird. Aber wenn der Durchschnitt zählt, dann ist’s klar, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Tragen kommt.
    Schönes WE noch,
    Lg Claudia

    #22028

    Hallo Claudia!

    Gern geschehen.
    Auch dir noch ein schönes WE.

    LG

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