fallweise Beschäftigte + Urlaubsanspruch

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  • #15523

    Hallo,

    meine Frage ist, ob fallweise Beschäftigte ohne Kollektivvertrag einen Urlaubsanspruch haben?

    Vielen Dank!
    Eva

    #22391

    Hallo Eva!

    Da hast du ein ein ziemlich „rotes Tuch“ erwischt.
    Es wäre eigentlich ganz klar, dass auch fallweise Beschäftigte Anspruch auf Urlaub hätten (im aliquoten Ausmaß der Beschäftigung).
    Berechnung mE wie bei einer Teilzeitbeschäftigten mit schwankendem Stundenausmaß.
    Nur fürchte ich fast, dass das in der Praxis total untergeht.
    Was meinen die anderen Forum-User?

    LG

    #22387

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die Antwort spätnachts :o).

    In der PV Info habe ich etwas gefunden, nämlich dass man kaufmännisch runden muss, um den Anspruch zu erfahren und dass sich das eher oft nicht ausgeht. Aber es beantwortet die Frage nicht wirklich. Ich habe bis zu 180 fallweise Personen, viele sind häufig da, also stellt sich die Problematik doch immer wieder. Wir haben ein Gesamtentgelt und rechnen dann die Beträge heraus, SZ sowieso aber beim UE weiss ich es eben nicht, ob ich es rechnen soll.

    Danke Dir einstweilen
    Eva

    #22390

    Liebe Eva!

    Eine Variante wäre, um der „dummen Berechnung“ des Urlaubs auszuweichen, ähnlich der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze vom Dienstleistungsscheck die UEL ins Stundenentgelt „hineinzurechnen“, also mit 109,6%.

    Das wäre mE absolut fair und nachvollziehbar.
    Was meinst du?

    LG

    #22392

    Lieber Roland,

    das klingt sehr interessant. Darf ich fragen, wie man auf diesen Prozentsatz kommt?

    Liebe Grüße
    Eva

    #22393

    Hallo Eva!

    Freilich (habe ich jetzt selbst berechnet, wie das der Gesetzgeber gemacht hat, weiß ich jetzt nicht):
    Urlaubsanspruch pro Jahr 25 Arbeitstage : 12 Monate = rund 2,08 Arbeitstage Urlaub pro Monat, das sind 9,6% von 21,67 Arbeitstagen (5 AT x 4,33 periodisch) pro Monat.
    Klingt nicht schlecht, oder?

    LG

    #22389

    Lieber Roland,

    das klingt echt gut. Danke für den Hinweis!!

    Liebe Grüsse
    Eva

    #22388

    Liebe Eva!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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