Hallo Schnitt007,
dieses Arbeitsverhältnis, so wie Du es beschreibst, ist auf alle Fälle KEINE fallweise Beschäftigung.
Es ist ein durgehendes DV, wenn auch möglich, dass es ein geringfügiges DV ist.
Also besteht Urlaubsanspruch. Das heißt diese Stylistin muss 5 Wochen im Jahr die 10 Stunden in diesen Wochen nicht kommen und bekommt trotzdem ihr Geld. Und zusätzlich natürlich auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (bitte hier KV beachten).
Das mit keinem Urlaub geht bei einem normalen DV nicht.
Das ginge nur in einem freien DV, das bei Dir glaube ich nciht zutrifft.
lg
hubert k.