Fallweise Beschäftigte & Mehrarbeitszuschlag

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  • #14496

    Hallo Mia,

    das AZG sieht dazu keine Sonderregelung vor.

    Du mußt also darauf achten, ob es sich bei den fallwesie Beschäftigten um eine Teilzeitkraft handelt oder nicht. Bei TZ –> Mehrarbeitszuschlag ist fällig. Ein Blick in den KV sagt dir, wie hoch die Normalarbeitszeit pro Tag ist.

    LG
    Stefan

    #20089

    Hallo Mia!

    Also meines Erachtens kann es zu keinem Mehrarbeitszuschlag bei fallweisen Beschäftigten kommen. Ein fallweiser Beschäftigter darf tägliche und monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Wenn der KV also zum Beispiel eine tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden vorsieht, würde der fallweise Beschäftigte im Normalfall die tägliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, wenn er mehr als diese 8 Stunden arbeiten würde und könnte dann nicht mehr als fallweiser Beschäftigter abgerechnet werden.

    lg Silvia

    #20090

    Meines Wissens hängt die fallweise Beschäftigung nicht von der Höhe des Bezuges ab, sondern es muss die Unregelmäßigkeit der Beschäftigung gegeben sein. Es gibt auch fallweise Beschäftigte, die über der Geringfügigkeitsgrenze sind, weil sie pro Tag über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommen. Bei fallweisen Beschäftigten ist nämlich die tägliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend und nicht die monatliche.

    Liebe Grüße
    „schaled“

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