Hallo!
Hat irgendwer von euch mit fallweise beschäftigten Personen zu tun?? Ich habe nämlich das Problem, dass bei einer Firma ein fallweise Beschäftigter ist, der eigentlich jeden Monat ein paar Tage arbeiten kommt. Im einen Monat sind es vielleicht nur 6 Tage, im anderen können es sogar 17 Tage (nie mehr als 4 Tage am Stück) sein. Er wird kurz davor angerufen und wenn er Zeit hat, dann kommt er arbeiten. Das Problem ist nun aber, dass ihm genau wie den anderen Mitarbeitern die SZ im Juni und im November ausbezahlt wurde. Sie wurde als Jahresdurchschnitt aus dem gesamt erhaltenen Entgelt berechnet.
Lt. Auskunft der WKO ist das jedoch vollkommen falsch und ich müsste bei einem fallweise Beschäftigten jedes Arbeitsverhältnis für sich, sprich einmal für 1 Tag, einmal für 3 Tage,……. den Lohn ausbezahlen und die aliquote SZ berechnen.
Lt. GKK ist es für sie unwesentlich, ob die Person einen Sonderzahlung erhält oder nicht, sprich die Sonderzahlungsmeldung kann ausbleiben, da bei einem fallweise Beschäftigten immer nur die tägliche HBGL herangezogen wird. Und wenn diese mit dem Entgelt überschritten wird, dann wird die SZ nicht mehr berücksichtigt.
Kann mir vielleicht irgendwer weiterhelfe, wie einen fallweise Beschäftigten wirklich richtig abrechne, damit es dann auch bei einer Prüfung standhält?
Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar. 🙂
Caro
P.S.: Die Firma will auf keinen Fall abgehen von der fallweisen Beschäftigung.