Hallo!
Ich habe auf der Homepage der NÖGKK gelesen, dass es auch möglich ist Fahrtkosten zu erstatten, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel fährt bzw. wenn die Benützung unzumutbar ist. Der betroffene DN hat auch Anspruch auf das große Pendlerpauschale, also ist das der Fall.
Man kann laut GKK einen beitragsfreien „Fixbetrag“ von € 0,09 pro Straßenkilometer ansetzen.
Meine Frage nun:
1. Ist das auch steuerrechtlich bzw. arbeitsrechtlich o.K.?
2. Wie funktioniert die Berechnung: 0,09 x Fahrtkilometer pro Tag (hin und retour) x Arbeitstage pro Woche x 4,33?
Angesichts der steigenden Spritpreise wäre das sicher eine gute Gestaltungsmöglichkeit für weitgereiste DN.
Danke für die Hilfe!