Fahrtkostenersatz Geringfügigkeitsgrenze

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  • #15177

    Hallo,

    die Dn verdient 10 Euro unter der Geringfügigkeitsgrenze, jetzt soll sie eine Fahrtkostenersatz für das öffentliche Verkehrsmittel in Höhe von 40 Euro erhalten.

    Ist sie jetzt vollversichert oder immer noch geringfügig Beschäftigt. Stellt man hier auf die Sv-Beitragsgrundlage oder auf das Bruttoentgelt ab?

    Danke tomtom

    #21608

    Hallo tomtom!

    DN bleibt geringfügig, da auf die Beitragsgrundlage abgestellt wird.
    Bitte aufpassen, dass es sich bei den 40 Euro um ein Zwölftel einer Jahreskarte handelt und nicht um den Wert einer Monatskarte, denn dann wird vermutlich von der GKK ein Zwölftel des Wertes pflichtig gestellt (was aber bez. der Geringfügigkeit auch noch kein Problem wäre).

    LG

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