Nach § 26 Z 4 EStG wird die Dienstreise im 2. Tatbestand definiert, wenn ein Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann.
Nach 4a) sind Fahrtkostenvergütungen auch einmal wöchentliche Vergütungen von Familienheimfahrten.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir nun die Frage, ob ich als Voraussetzung eine Entsendung des Arbeitnehmers zu einem Arbeitsort brauche, der nicht der Dienstort ist.
Oder kann ich diese Familienheimfahrten auch meinen Dienstnehmern steuerfrei vergüten, die bei mir im Betrieb am Betriebsstandort arbeiten, aber den Familienwohnsitz entsprechend entfernt haben – mehr als 120 Kilometer.
Das Kriterium ist also, ob der Dienstnehmer den Dienstort verlassen muss oder nicht.
Vielen Dank für eine Rückantwort!