Fahrtkostenersatz

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  • #16370

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Fahrtkosten:

    unser Kollektivvertrag besagt, dass wir Dienstnehmern die unter 25 Std./Woche beschäftigt sind, die tarifgünstigsten Kosten ersetzen müßen.

    Nun haben wír zum Einem eine Dame die 5 Tage die Woche beschäftigt sein wird. Kann ich hier die Kosten der Jahreskarte:12 pro Monat vergüten ohne dass hier sozialversicherungspflich entsteht oder fällt dann durch die Möglichkeit der Privatnutzung einer Jahres- oder Monatskarte ein Sachbezug an, der dann ja sv-pflichtig wäre? Abgesehen davon geht die Dame eigentlich zu Fuss in die Arbeit aber das Gesetz sieht trotzdem eine Vergütung vor. Und wie sieht das mit der Lohnsteuer aus. Zählt die Vergütung zur Bemessungsgrundlage eigentlich dazu? Wäre im aktuellen Beispiel zwar nicht wirklich relevant da besagte Dame ohnehin weit weg von Lohnsteuer ist aber interssieren würde es mich trotzdem.

    Eine weitere Dame ist geringfügig beschäftigt und bezieht auch Geldbezüge vom AMS. Würde der Fahrtkostenersatz dann zum Gehalt dazuzählen?

    Ich freue mich auf Antwort und sag schon mal vielen Dank im Voraus!

    LG, Claudia

    #24281

    Hallo Claudia!

    Richtig: Kosten der Jahreskarte : 12 = sv-freier Fahrtkostenersatz, den ich praktisch als Geldbezug auszahle.
    Dieser Geldbezug ist eben zwar sv-frei, aber lohnsteuerpflichtig.

    Bei der weiteren (geringfügigen) Dame ist, solange der Fahrtkostenersatz tatsächlich sv-frei ist, kein Problem mit dem Arbeitslosengeld gegeben (weil kein Entgelt!).

    LG

    #24282

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort. Mir wurde nämlich gesagt, dass wenn ich die Jahreskarte:12 pro Monat vergüte, dann ein Sachbezug entsteht, weil der DN diese theoretisch auch privat nutzen könnte.

    Was kann ich sv frei ersetzen wenn jemand nur 3 Tage die Woche beschäftigt ist?

    Einzelfahrschein: € 1,80 x 6 Fahrten = € 10,80 x 4,33 = € 46,76
    Jahreskarte mtl.: € 449 : 12 Monate = € 37,42
    Jahreskarte tgl.: : € 449 : 365 Tage x 3 Tage x 4,33 = 19,66

    Die günstigste Variante für mich als DG wäre natürlich die Dritte.

    Und als DG muß ich immer lt. Ortner Buch egal ob Zuschuss oder Vergütung DB, DZ und Komm.Steuer dafür bezahlen oder? Hier gibt es ja die Freigrenze bis € 1.095,- d.h., wenn ich diese mit den Fahrtkostenersätzen überschreite dann werden diese Abgaben für mich fällig?

    Und die letzte Frage: gilt selbes auch wenn der DN mit Privat PKW fährt? Habe gelesen, egal ob zu Fuss oder mit Auto, Fahrtkosten müßen zumindest lt. unserem KV immer ersetzt werden. Belege zu Jahreskarte oder Fahrscheinen brauche ich ja nicht oder?

    Ich blicke da mit diesen Fahrtkosten leider noch nicht ganz durch aber ich bin mir sicher du hast eine für mich verständliche Antwort 🙂

    Danke!

    LG Claudia

    #24283

    Hallo Claudia!

    Weiß man natürlich nie, ob die GKK die Kosten des Zwölftels der Jahreskarte akzeptieren wird – diesbezüglich wäre eine Anfrage an diese (hoffentlich) zielführend.

    Ich würd’s trotzdem sv-frei sehen, da eine Ersparnis gegenüber den Einzelfahrscheinen gegeben ist (und das Argument mit der Privatnutzung hätten wir ja auch bei einer 5-Tage-Woche…).

    Und korrekt: Der Fahrtkostenersatz ist immer D/D/K-pflichtig, somit könnte es sein, dass dadurch entweder Freigrenze (1.460,–) oder wenigstens Freibetrag (1.095,–) überschritten wird.

    Und auch die letzte Frage hast du schon selbst beantwortet: Egal mit welchem VKM ich fahre, darf der FKE sv-frei abgerechnet werden, Belege benötigst du keine!

    LG

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