Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche Hilfe beim Thema Fahrtkostenersatz.
Hat ein Betrieb mittlerer Größe (12 Angestellte, kein Betriebsrat), die Möglichkeit nur einzelnen Angestellten einen Fahrtkostenersatz zu gewähren, oder gilt hier „alle oder keiner“?
Muss die Höhe des Fahrtkostenersatzes genau der Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten entsprechen, oder kann er auch geringer sein?
Kann die Zahlung des Fahrtkostenersatzes vom Dienstgeber jederzeit wieder eingestellt werden, oder hat der Dienstnehmer dann einen Rechtsanspruch darauf?
Vielleicht kann mir jemand behilflich sein, mir würde auch schon ein Tipp helfen, wo ich etwas darüber nachlesen kann.
Vielen Dank im Voraus!
LG
urks