Fahrtkostenersatz 11xSV frei, 1 x SV pflichtig?

Startseite Foren Sonstiges Fahrtkostenersatz 11xSV frei, 1 x SV pflichtig?

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #15151
    Jenny
    Teilnehmer

      Ein GPLA Prüfer meint, der Fahrtkostenersatz ist 11 x SV-frei und 1 x SV-pflichtig (wegen Urlaub) zu rechnen.
      Das sehe ich ein, wenn die DN Monatskarten hätten und 1 Monat ohne Unterbrechung im Urlaub wären.

      Tatsache ist:
      Ich rechne für die DN eine Jahreskarte / 12 SV-frei ab.
      Die Jahreskarte hat auch nur den Preis von 10 Monatskarten. Deshalb wären 10 Monatskarten ja unrentabler.
      Auch sind die DN nur tage- und wochenweise im Urlaub. Das jemand 16 Tage in einem Monat im Urlaub ist, ist selten.

      Auch rechne ich diesen Wert SV-frei beim Sachbezug Pkw. 12x

      Hat jemand hiermit Erfahrung?

      Danke
      Jenny

      #21552

      Hallo Jenny!

      Da steht dieser Prüfer mit seiner Meinung ziemlich alleine da. Lt. O-Ton von hochrangigen Mitarbeitern der OÖ. GKK sind Jahreskarten zur Gänze sv-frei abzurechnen.
      Du hast daher eindeutig korrekt abgerechnet, also ab in die Berufung (sofern Beiträge nachverrechnet werden)!

      LG

      #21553

      Hallo,
      und wie ist es, wenn Fahrtkostenersatz monatlich bezahlt wird und Pendlerpauschale beantragt ist?
      Kann beides gleichzeitig abgerechnet werden?
      Vielleicht könntet ihr mir einen Rat geben!
      Liebe Grüße
      Babsi

      #21554

      Hallo Babsi!

      Der monatlich bezahlte Fahrtkostenersatz kann auch zur Gänze sv-frei behandelt werden, wenn der Wert 1/12 der Jahreskarte beträgt.
      Ist der Wert allerdings in der Höhe einer Monatskarte, wird der GPLA-Prüfer Beiträge nachverrechnen.

      Ein bezahlter Fahrtkostenersatz und die Geltendmachung einer Pendlerpauschale widersprechen sich nicht, da ja der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig ist.
      Also: PP unbedingt beantragen!

      LG

    Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
    • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.