Fahrtkostenersatz 11xSV frei, 1 x SV pflichtig?

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  • #15151
    Jenny
    Teilnehmer

    Ein GPLA Prüfer meint, der Fahrtkostenersatz ist 11 x SV-frei und 1 x SV-pflichtig (wegen Urlaub) zu rechnen.
    Das sehe ich ein, wenn die DN Monatskarten hätten und 1 Monat ohne Unterbrechung im Urlaub wären.

    Tatsache ist:
    Ich rechne für die DN eine Jahreskarte / 12 SV-frei ab.
    Die Jahreskarte hat auch nur den Preis von 10 Monatskarten. Deshalb wären 10 Monatskarten ja unrentabler.
    Auch sind die DN nur tage- und wochenweise im Urlaub. Das jemand 16 Tage in einem Monat im Urlaub ist, ist selten.

    Auch rechne ich diesen Wert SV-frei beim Sachbezug Pkw. 12x

    Hat jemand hiermit Erfahrung?

    Danke
    Jenny

    #21552

    Hallo Jenny!

    Da steht dieser Prüfer mit seiner Meinung ziemlich alleine da. Lt. O-Ton von hochrangigen Mitarbeitern der OÖ. GKK sind Jahreskarten zur Gänze sv-frei abzurechnen.
    Du hast daher eindeutig korrekt abgerechnet, also ab in die Berufung (sofern Beiträge nachverrechnet werden)!

    LG

    #21553

    Hallo,
    und wie ist es, wenn Fahrtkostenersatz monatlich bezahlt wird und Pendlerpauschale beantragt ist?
    Kann beides gleichzeitig abgerechnet werden?
    Vielleicht könntet ihr mir einen Rat geben!
    Liebe Grüße
    Babsi

    #21554

    Hallo Babsi!

    Der monatlich bezahlte Fahrtkostenersatz kann auch zur Gänze sv-frei behandelt werden, wenn der Wert 1/12 der Jahreskarte beträgt.
    Ist der Wert allerdings in der Höhe einer Monatskarte, wird der GPLA-Prüfer Beiträge nachverrechnen.

    Ein bezahlter Fahrtkostenersatz und die Geltendmachung einer Pendlerpauschale widersprechen sich nicht, da ja der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig ist.
    Also: PP unbedingt beantragen!

    LG

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