Fahrtkostenentschädigung

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  • #16921

    Hallo,
    kennt sich jemand mit dem KV der ASFINAG aus und kann mir in einfachen Worten das erklären:
    c.
    Private Verkehrsmittel
    Als Fahrtkostenentschädigung für jene Arbeitnehmer, welchen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. diese unzumutbar ist, wird in Anlehnung an die Einkommensteuergesetzbestimmungen (EStG) über die Pendlerpauschale unter Zugrundelegung der in Kilometer angegebenen Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz (bzw Abholstelle) 40 % des Betrages, des amtlichen Kilometergeldes für maximal 38 Fahrtstrecken (19 Arbeitstage hin und retour) pro Monat pauschal vergütet.
    Größtmögliche Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Fahrtkostenentschädigung ist jedoch eine Entfernung von 25 Kilometern (einfache Fahrtstrecke). Für diese Berechnung wird der von der ASFINAG für den Pendlerrechner (gem. Regelwerk Pendlerpauschale – EStG) entwickelte Routenplaner herangezogen.
    Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten eine Entschädigung gemessen an ihrem Beschäftigungsausmaß, außer sie arbeiten aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit an 5 Tagen die Woche.
    “Handwerkliche Mitarbeiter” der Autobahnmeistereien erhalten ausschließlich das private Verkehrsmittel (KM Geld) als Fahrtkostenentschädigung.

    Ich würde täglich 34 km einfache Fahrstrecke fahren!

    Wieviel bekomme ich dann monatlich?

    Lg

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