Hallo liebe Leute!
Bitte um Eure Mithilfe bei folgender Frage:
Die fikiven Kosten des Massenbeförderungsmittel für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung darf man beitragsfrei setzen. Es steht in der Literatur das im Regelfall der Preis einer Jahreskarte heranzuziehen und dieser durch 12 zu dividieren ist. Jahreskarte im Abo Preis neu 458,00/12=38,17 pro Monat. (Auch wenn kein ÖFFIS benützt wird und z.B. beitragsfreier Teil bei KFZ-Privatnutzung)
Ist es auch erlaubt eine Monatskarte in der Höhe von Euro 49,50 monatlich in der Lohnverrechnung anzusetzen? Wobei ich bei beiden Varianten 1 x im Jahr (wegen Urlaub) die Fahrtkosten sv-pflichtig in der Lohnverrechnung abrechnen muss.
Ich bin mir nun unsicher, ob wirklich nur der Wert einer Jahreskarte, da geschrieben steht im Regelfall, oder ich auch eine Monatskarte ansetzen darf? Habt Ihr damit schon mehr Erfahrungen gesammelt.
Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung!
Liebe Grüsse Gabi!