Hallo liebe Forumsteilnehmer,
mich beschäftigt zurzeit folgendes Problem:
Ein Dienstgeber mit Firmensitz in Österreich beschäftigt einen Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich. Der Dienstnehmer ist normal in Österreich lohnsteuer- und SV-pflichtig. Er arbeitet aber in Deutschland bei einer Zweig-Niederlassung und bewohnt dort einen Zweitwohnsitz. Er fährt jedes Wochenede zurück zur Familie nach Österreich (und dann wieder retour) und soll dafür einen Fahrtkostenersatz in Höhe des amtlichen Kilometergeldes erhalten. Darf hier steuerfreies Kilometergeld verrechnet werden? Jedenfalls sollte der Dienstnehmer netto das bekommen, was er bei Berechnung von steuerfreiem Kilometergeld bekommen würde.
Mit Dank im voraus für Eure Beiträge verbleibe ich
mit besten Grüssen
Johann