Liebe alle,
eine unserer MitarbeiterInnen (Pharmavertreterin) hat einen Zweitwohnsitz begründet. Sie ist der Meinung, dass sie nunmehr die Fahrt von beiden Wohnsitzen aus antreten kann und dies immer als Firmenfahrt gilt, auch wenn der 2. Wohnsitz rund 50 km von ihrem Haupteinsatzgebiet wegliegt, der 1. Wohnsitz aber in ihrem Haupteinsatzgebiet liegt.
Daher meine Frage, sind für das Fahrtenbuch beide Wohnsitze gleichwertig? Oder sind die Fahrten von Ihrem Wochenendedomizil in das weiter entfernte Verkaufsgebiet Privatfahrten?
Danke,
SonFü
P.S. Wir haben es bisher immer so gehandhabt, dass es nur 1 Hauptwohnsitz gibt,……