Expatriat aus Deutschland – FBAF/DZ pflichtig?

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  • #15193

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    folgende Frage beschäftigt mich derzeit und ich suche nach Antworten aus dem Kreis dieses Forums:

    Innerhalb des Konzerns hat ein Dienstnehmer von Deutschland nach Österreich gewechselt und wird hier für die Dauer von 4 Jahren tätig sein. Er bleibt weiterhin in Deutschland sozialversichert, hat aber sein Arbeitsverhältnis in Österreich und ist hier lohnsteuerpflichtig, nicht SV pflichtig. Wie ist das mit den Abgaben FBAF und DZ? Besteht Pflichtigkeit, oder nicht?

    Schon jetzt vielen Dank für Eure Kommentare.

    Grüsse , Johann

    #21628

    Hallo Johann,

    im Verhältnis zu EU/EWR/Schweiz knüpft die DB-Pflicht an die österreichische SV-Pflicht an. Gleiches gilt für den DZ, der ohnehin nur anfällt, wenn der Dienstgeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist. Bleibt bei einer Entsendung nach Österreich die SV-Pflicht im Ausland, besteht in Österreich auch keine DB-/DZ-Pflicht.

    Nur: aus welchem Grund bleibt in diesem Fall die SV-Pflicht in Deutschland?

    LG
    Mathias

    #21629

    Hallo Mathias,

    vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Kommentar, der mir sehr weiterhilft.

    Warum in diesem Fall die SV-Pflicht in Deutschland geblieben ist, kann ich nicht mit Bestimmheit sagen, vermute aber, dass es hier die Wahlmöglichkeit gibt, ob man bei einer Auslandsentsendung in das Sozialsystem des Ziellandes wechseln möchte oder nicht. Wir hatten auch schon Expatriaten, z.b aus Finnland, die bei uns ganz normal sozialversichert waren.

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.

    Viele Grüsse

    Johann

    #21630

    Hallo Johann,

    den Verbleib der SV-Pflicht in Deutschland würde ich genau hinterfragen. Wenn die Entsendung von vornherein auf 4 Jahre angelegt ist, besteht die SV-Pflicht normalerweise vom 1. Tag an in Österreich. Daß es da ein Wahlrecht gibt, wäre mir neu. M.E. ist da eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    LG
    Mathias

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