Exekutionskosten Ust pfl.

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  • #14575

    Liebe Forumteilnehmer ,

    bitte kann mir wer sagen wo ich eine Fachlitaratur finde wo darinnen steht ob bei der Zahlung die der Dienstnehmer dem Dienstgeber für die mtl.Überweisung der Exekutionen bezahlen muss ( 2% und danach 1%) Ust pflichtig ist und welche Steuer anzuwenden ist.

    lg. Andrea

    #20247

    Hallo Andrea!

    Spät, aber doch:
    „Ratgeber zur Lohnpfändung“ von Rainer Kraft.

    Siehe Seiten 31 bzw. 167.

    Da diese Leistung eine Sonstige Leistung im Sinne des UStG darstellt, kommt der 20%-Normalsteuersatz zur Anwendung.

    Zu beachten ist, dass in den Kostenersätzen die USt bereits enthalten ist und daher nicht zugeschlagen werden darf.
    Gesetzlich ist das jedoch nur beim Kostenersatz für die Drittschuldnererklärung vorgesehen.

    LG

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