Exekution Zurückhaltung von Beträgen

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  • #13235

    Bei einem DN sind bereits 3 Exekutionen Anhängig. Eine weitere flatterte dieser Tage ins Haus (diesmal eine Unterhaltsforderung). Der DN hat bisher angegeben für seine Gattin Unterhalt zu leisten, da dies offenbar nicht der Fall ist, wird nun auch kein Unterhalsberechtigter mehr berücksichtigt (ist das korrekt?) 7 Tage später kommt ein Beschluß vom Gericht in welchem mitgeteilt wird: Dem Drittschuldner wird aufgetragen, die von der mit Beschluss vom … bewilligten Forderungsexekution erfassten Beträge weiterhin zurückzubehalten. Verfügung über die Beträge sind erst nach weiterer Verständigung durch das Gericht zu treffen. Wie ist nun das Vorgehen? Die Beträge einzubehalten und warten bis ein Schreiben vom Gericht folgt? Wie lange wird dies dauern? ist der Gläubiger welcher derzeit an 1. STelle steht von dem Zahlungsverbot in Kenntnis zu setzen? und noch eine weitere Frage: unter Vollstreckbare Forderung findet sich laufender Unterhalt – ist es damit eine Unterhaltsexekution oder findet man eine solche in der Überschrift? Und diese Bewilligung der Gehaltsexekution wäre daher als normaler Rang zu behandlen.

    #17163

    Zur 1. Frage
    für die „normalen“ Pfändungen ist trotzdem die Gattin als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen, auch wenn sie jetzte über Gericht ihre Forderungen eingeklagt hat.
    Weiters möchte ich sicherheitshalber anmerken, dass die ersten 3 Exekutionen vorrangig zu behandeln sind auch bei einer Unterhaltsexektuion. Da aber bei der Berechnung der Unterhaltsexekution der unpfändbare Betrag geringer ist, bleibt auch noch ein Abzug für die Unterhaltsexekution.
    (Bei der Unterhaltsexekution darf die Gattin natürlich nicht als Unterhaltspflichtige berücksichtgt werden)
    Also ist die an 1. Stelle gef. Exekution nicht vom Zahlungsverbot zu verständigen, da dieser sowieso weiterhin seine Forderungen erhält!

    LG

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