Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre von Roland.
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  • #16274

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine (ziemlich dumme) Frage bzgl. Drittschuldnererklärungen:

    Wenn ich für einen Dienstnehmer eine Exekution bekomme, der bereits ausgetreten ist, muss ich dann auch eine Drittschuldnererklärung ausfüllen?

    Vielen, vielen Dank und ich wünsche euch allen einen wunderschönen Tag.

    Liebe Grüße,
    Lydia

    #24103
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Lydia!

    Wenn er schon „ganz weg“ ist und nichts mehr von Euch bekommt, musst Du melden, dass er ausgetreten ist – geht auch formlos. Ausfüllen kannst Du ja nicht mehr viel.
    Ignorieren darfst Du die Exekution nicht.

    Sollten noch Zahlungen offen sein, müssten die gepfändet werden.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #24104

    Vielen, viele herzlichen Dank für die Info.

    Hatte ich auch eigentlich immer so gemacht, nur habe ich jetzt wo gelesen, dass die Drittschuldnererklärung auf alle Fälle abgegeben werden muss, auch wenn der Dienstnehmer nicht mehr beschäftigt ist.

    Nochmals Dankeschön!!!

    Lg Lydia

    #24105
    biggi
    Teilnehmer

    Ich glaube, ich habe in solchen Fällen meist so gemeldet, dass DN nicht mehr da.

    Aber es ist ja auch kein Problem, das in die Drittschuldnererklärung zu schreiben und diese einzuschicken. Wenn DN keine Bezüge mehr erhält, braucht man ja sonst nichts ausfüllen.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #24106

    Genau biggi!

    1. Frage beantworten auf der DSE.
    Und als Kostenersatz stehen halt dann nur 15 anstatt 25 Euro zu.

    LG

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