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- Dieses Thema hat 17 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von Roswitha1212.
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16.5.2010 um 12:10 Uhr #15571
Hallo!
Auch ich bin mir bei der Berechnung der Exekution im Falle einer Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) nicht sicher, wie man die ungerundete Berechnungsgrundlage berechnet. Für den laufenden Bezug ist mir alles klar.
Ich habe versucht, meine Berechnung als Excel im Anhang hochzuladen, geht leider nicht. Darum sind die Tabs leider verschoben. Wäre schön von Euch zu hören!
Danke!
LG
Wolf
Angestellter D1
1. ERMITTLUNG DER BERECHNUNGSGRUNDLAGE LAUFENDER BEZUG
Gehalt 3.929,20
Sachbezug Essen 87,64
Sachbezug Wohnung 404,07
Gesamtbrutto 4.420,91– SV DN 3.929,20 Gehalt
87,64 SB Essen
404,07 SB Wohnung
4.420,91 BGL 4.110 maximal D1 18,07% -742,68– LSt 3.929,20 Gehalt
87,64 SB Essen
404,07 SB Wohnung
4.420,91
-742,68 SV-DN
-22,47 ÖGB
3.655,76 BMG * 36,50% ohne AVAB -1.069,68– Sachbezug Essen -87,64
– Sachbezug Wohnung -404,07
– BRU -19,65
– ÖGB -22,47
Berechnungsgrundlage ungerundet 2.074,72
Berechnungsgrundlage gerundet durch 20 teilbar 2.060,002. ERMITTLUNG DES UNPFÄNDBAREN FREIBETRAGS
Berechnung des Grundbetrags unpfändbar pfändbar
Monatlicher allgemeiner Grundbetrg 783,00
Monatlicher Unterhaltsgrundbetrag
1 mal 156 (1 Kind) 156,00 939,00Berechnung des Mehrbetrags
Berechnungsgrundlage gerundet 2.060,00
– Grundbetrag -939,00
Mehrbetrag 1.121,00Berechnung des Steigerungsbetrags
Allgemeiner Steigerungsbetrag
30% von 1.121,00 336,30
Unterhaltssteigerungsbetrag
10% von 1.121,00 112,10 448,40
UNPFÄNDBAR 1.387,40Geldbetrag 895,69
Sachbezug Essen 87,64
Sachbezug Wohnung 404,07
1.387,40PFÄNDBAR SIND
Berechnungsgrundlage ungerundet 2.074,72
– unpfändbarer Teil -1.387,40 687,32ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES
Gesamtbezug ohne Sachbezug 3.929,20
– SV-DN -742,68
– LSt -1.069,68
– BRU -19,65
– ÖGB -22,47
– pfändbarer Betrag -687,32
AUSZAHLUNGSBETRAG 1.387,40URLAUBSZUSCHUSS
1. ERMITTLUNG DER BERECHNUNGSGRUNDLAGE 1. SONDERZAHLUNG
Urlaubszuschuss (inkl. Durchschnittlicher Sachbezug Essen und Wohnung 4.410,88
0,00
0,00
Gesamtbrutto 4.410,88– SV SZ DN 4.410,88 Urlaubszuschuss
4.410,88 bis 8.220 maximal D1 17,07% -752,94– LSt SZ 4.410,88 Urlaubszuschuss
-752,94 SV-DN
-620,00 Freibetrag
3.037,94 BMG mal 6 % -182,28Berechnungsgrundlage ungerundet 3.475,67
Berechnungsgrundlage gerundet durch 20 teilbar 3.460,002. ERMITTLUNG DES UNPFÄNDBAREN FREIBETRAGS
Berechnung des Grundbetrags unpfändbar pfändbar
Monatlicher allgemeiner Grundbetrg 783,00
Monatlicher Unterhaltsgrundbetrag
1 mal 156 (1 Kind) 156,00 939,00Berechnung des Mehrbetrags
Berechnungsgrundlage gerundet 3.120,00 maximal
– Grundbetrag -939,00
Mehrbetrag 2.181,00Berechnung des Steigerungsbetrags
Allgemeiner Steigerungsbetrag
30% von 2.181,00 654,30
Unterhaltssteigerungsbetrag
10% von 2.181,00 112,10 766,40
UNPFÄNDBAR 1.705,40PFÄNDBAR SIND
Berechnungsgrundlage ungerundet 3.120,00 maximal
– unpfändbarer Teil -1.705,40 1.414,60ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES
Urlaubszuschuss 4.410,88
– SV SZ DN -752,94
– LSt SZ -182,28
– pfändbarer Betrag -1.414,60
AUSZAHLUNGSBETRAG 2.061,0718.5.2010 um 0:14 Uhr #22496Hallo Wolf!
Der Fehler beim UZ liegt in der Berechnung des Unterhaltssteigerungsbetrages.
Der beträgt (wie du richtig geschrieben hast) 10% von 2.181,–, das sind 218,10 Euro und nicht 112,10 Euro, wie du (fälschlich) gepostet hast.
Somit beträgt das Existenzminimum bei der SZ in Summe 1.811,40 Euro.
Sonst habe ich auf die Schnelle keinen Fehler entdeckt (habe mir aber nur die SZ angeschaut).LG
18.5.2010 um 8:35 Uhr #22497Hallo Roland,
danke. Kannst Du Dir vielleicht auch den laufenden Bezug anschauen. Wegen der Sachbezüge. Danke!
Wolf
18.5.2010 um 10:30 Uhr #22501Hallo,
wegen der laufenden Bezüge möchte ich Roland nicht vorgreifen.
Bei den Sonderzahlungen ist mir noch ein anderer Fehler aufgefallen. Du rechnest den pfändbaren Betrag von 3.120,- € und nicht von der höheren Nettosonderzahlung. Damit läßt Du den Betrag der über 3.120,- € hinausgeht unberücksichtigt; dieser Betrag ist aber voll pfändbar. Von der Sonderzahlung sind daher 1.664,26 € pfändbar (3.475,66 € – 1.811,40 €).
LG
Mathias18.5.2010 um 13:20 Uhr #22500Hallo Mattias,
ich habe im Ortner geschaut und dort wurde von maximal 3.120, gerechnet. Gilt das bei der Sonderzahlung nicht?
LG
Wolf
18.5.2010 um 14:10 Uhr #22503Hallo Wolf,
die 3.120 € sind nur maßgebend für die Berechnung des Steigerungsbetrags und damit für die Berechnung des unpfändbaren Betrags. Alles was über 3.120 € hinausgeht ist voll pfändbar, da gibt es keinen Steigerungsbetrag mehr.
Der pfändbare Betrag ist immer Netto (im Ortner „Berechnungsgrundlage ungerundet“ genannt) abzüglich dem unpfändbaren Betrag. Es gibt da auch keinen Unterschied zwischen laufendem Bezug und Sonderzahlung.
Wo im Ortner steht das anders?
LG
Mathias18.5.2010 um 21:15 Uhr #22499Lieber Mathias!
Danke, da habe ich nicht mehr nachgerechnet.
Und: Es würde mich absolut nicht stören, wenn du auch die andere Frage (nach dem lfd. Bezug) beantwortet hättest – im Gegenteil, ein Forum lebt ja davon, dass sich möglichst viele daran beteiligen.@ Wolf:
Zur Frage nach dem lfd. Bezug:
Der ÖGB-Beitrag ist mit Sicherheit falsch gerechnet, da würde bei solch einem hohen Gehalt der Höchstbeitrag anfallen – aber egal.Du darfst die Sachbezüge NICHT bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage abziehen.
Somit beträgt die ungerundete Berechnungsgrundlage EUR 2.566,43, daraus ergibt sich ein Existenzminimum von EUR 1.587,40, da wird dann erst der SB abgezogen, womit sich ein Auszahlungsbetrag von EUR 1.095,69 ergibt.Alles klar?
LG
19.5.2010 um 17:19 Uhr #22493Hallo Roland,
du meinst den ÖGB-Beitrag mit EUR 22,47. Der ist bei der Gewerkschaft GÖD gedeckelt.
Es wird maximal EUr 22,47 abgezogen.
LG
Wolf
19.5.2010 um 17:28 Uhr #22494Hallo Matthias,
Ich habe im Ortner 2010 auf der Seite 1277 Beispiel 227 nachgeschaut.
Im Beispiel hat der Arbeitnehmer eine ungerundete Berechnungsgrundlage von EUR 3.780,00. Und bei der Berechnung des Mehrbetrages unter 2. Steht eben maximal die Höchstberechnungsgrundlage EUR 3.120,00. Möglicherweise habe ich das Beispiel falsch interprediert. Habe Gottseidank sehr wenig Exekutionen.
Weißt Du vielleicht ob man den pfändbaren Betrag für die Sonderzahlung irgendwo Online berechnen kann.
http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
Unter diesem Link geht es mit dem laufenden Bezug.
LG
Wolf
19.5.2010 um 18:06 Uhr #22495Hallo Roland,
danke für die Info beim laufendnen Teil. Habe noch einmal nachgerechnet und komme wenn ich bei Berechnung der ungerundeten Berechnungsgrundlage die Sachbezuge nicht abziehe am Ende gleich wie Du auf einen Auszahlungsbetrag von EUr 1.095,69.
Danke noch einmal.
Und bezüglich der Sonderzahlung mit den EUR 3.120,00 hoffe ich, dass sich noch Matthias oder jemand anderer meldet. Sollte die Gehaltsabrechnung am Freitag fertig haben.
LG
Wolfgang
19.5.2010 um 23:30 Uhr #22498Hallo Wolfgang,
bei der Berechnung des Steigerungsbetrags/Mehrbetrags sind die 3.120 € richtig (Beispiel 277 Punkt 2). Bei der Berechnung des pfändbaren Betrages bist Du auch von 3.120 € ausgegangen und das ist falsch. Da mußt Du wieder die ungerundete Berechnungsgrundlage (also die Nettosonderzahlung) nehmen, siehe Beispiel 277 Punkt 5.
LG
Mathias20.5.2010 um 17:16 Uhr #22504Hallo Mathias,
danke noch einmal. Habe jetzt den Fehler gesehen.
Weißt Du zufallig auch wie man mit BV-Beiträgen umgeht. Wo dazu und wo abrechnen?
LG
Wolf
21.5.2010 um 0:20 Uhr #22505Hallo Wolf, hallo Mathias!
Lieber Mathias, jetzt darf ich mich nochmals in die Diskussion einmischen.
Der BV-Beitrag wird vom gesamten sv-pflichten Entgelt berechnet, ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage.
Und: Dieser Beitrag ist absolut unpfändbar!
(Wolfgang, habe ich damit deine Frage beantwortet?)LG
21.5.2010 um 16:17 Uhr #22502Hallo Roland, hallo Mathias,
erst einmal danke für die Hilfe und die prompte Beantwortung meiner Fragen. Mit euerer Hilfe habe ich die Exekution händisch berechnen können und gemerkt, dass unsere Software falsch eingestellt wurde. Jetzt habe ich die Einstellungen korriegiert und bin sowohl für den laufenden Bezug und die Sonderzahlung mit dem Programm genau auf das Ergebnis gekommen, welches ich mit der Hand errechnet habe.
Wegen den BV-Beitrag melde ich mich noch.
LG
Wolf
14.7.2010 um 8:04 Uhr #22506Hallo zusammen,
ich wollte nur zum ÖGB-Beitrag anmerken, dass der Höchstabzug zur Zeit € 26,88 sind!
Liebe Grüße
Malibu -
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