Hallo, ich habe folgendes Problem in der LV betreffend Exekution:
Beim 1. DG hat der DN hat ein normales DV mit einem Nettogehalt von ~1150,00. Er ist für 4 Kinder unterhaltspflichtig – somit Exekutionsabzug 0,00
Beim 2. DG ist er Gesellschafter GF mit 98 % Beteiligung und einer Netto-GF-Entschädigung von 1.000,00.
Es ist für beide DG ein eigener Pfändungsbescheid vom FA gekommen!
Kann ich nun auch beim 2. DG die 4 unterhaltspflichtigen Kinder berücksichtigen oder muss ich die vollen 1.000,00 € der Exekution unterwerfen ??
Vielleicht weiss jemand Bescheid, DANKE!