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  • #14447
    andreaspiel
    Teilnehmer

      Hallo, ich habe folgendes Problem in der LV betreffend Exekution:

      Beim 1. DG hat der DN hat ein normales DV mit einem Nettogehalt von ~1150,00. Er ist für 4 Kinder unterhaltspflichtig – somit Exekutionsabzug 0,00

      Beim 2. DG ist er Gesellschafter GF mit 98 % Beteiligung und einer Netto-GF-Entschädigung von 1.000,00.

      Es ist für beide DG ein eigener Pfändungsbescheid vom FA gekommen!

      Kann ich nun auch beim 2. DG die 4 unterhaltspflichtigen Kinder berücksichtigen oder muss ich die vollen 1.000,00 € der Exekution unterwerfen ??

      Vielleicht weiss jemand Bescheid, DANKE!

      #19962

      Hallo andreaspiel!

      Tu mir von außen hier sehr schwer – ev. ist ein Zusammenrechnungsbeschluss vorhanden???
      Bitte die Exekutionen genau durchlesen, vielleicht ist dort irgendwo ein Hinweis enthalten. (?)

      LG

      #19961
      andreaspiel
      Teilnehmer

        Hallo Roland, danke für deine Anwort!

        Zusammenrechnungsbeschluss ist keiner vorhanden! Die einzige INFO die ich bis jetzt vom FA (welches die EXE betreibt) erhalten habe ist diese, dass die „gesamte“ Forderung aus dem 2 DV pfändbar ist(ds € 1.000,00/MO), da die Gesellschafter-GF-Entgelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, und somit nicht der ExMinVO unterliegen! Da ich nirgends eine Literatur darüber finde muss ich dies wohl so zur Kenntnis nehmen!

        lg

        #19960

        Hallo!

        Das ist interessant.
        Da kann ich dir im Moment auch nicht mehr sagen, vielleicht finde ich noch etwas dazu.

        LG

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