Sehr geehrte Foren User,
es geht um folgende Problematik
Eine Bekannte möchte einen ungarischen Bürger für einen Tag in ihrem Einzelunternehmen (Quasi 1 „Frau“ Unternehmen) anstellen und anschließend wieder kündigen da jener dann angeblich Arbeitslosengeld vom AMS beziehen kann.
Die Anmeldung über ELDA sowie die Erstellung eines Dienstzettels stellt das kleinste Problem dar, mir macht eher die Abrechnung zu schaffen:
Bedauerlicherweise verfüge ich über keinerlei Abrechnungsprogramm und meine Bekannte verfügt auch nicht über einen Steuerberater der ihr damit behilflich sein könnte..
Desweiteren ist es fraglich ob der Ungar (- der bereits in Ungarn gearbeitet hat) dann tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Ich bitte um Ratschläge bzgl. um Meinungen ob dieses Vorgehen überhaupt umgesetzt werden kann.
Oder ob sich hier eventuell das Honorar des Steuerberaters auszahlen würde.
Mit freundlichen Grüßen
I.Holz