Hallo!
Ich bräuchte bitte dringend Hilfe bezüglich erweiterter Bandbreite im Metallgewerbe. 🙂
Die dort beschriebenen Absätze sind teilweise wirklich schwer verständlich.
Und zwar geht es darum:
1) kann man die erweiterte Bandbreite auf den Samstag ausdehnen?
unter Pkt. Verteilung der Normalarbeitszeit steht, dass dies möglich ist bis 12 Uhr am Sa. zu arbeiten, unter Pkt. erweiterte Bandbreite finde ich allerdings bei Lage der NAZ keine Infos dazu.
Gilt also der Pkt. Verteilung der Normalarbeitszeit auch für erweiterte Bandbreite? Oder sind die Sa. Stunden dann 50 % Üstd.?
2)Sind die Stunden nach der 32Std. bzw. 45. Std. Überstunden mit 50%? Kann man diese Stunden auch als ZA vereinbaren mit 1:1,5? Oder werden diese auch einfach 1:1 angespart auf das Zeitguthaben?
Wie sieht das dann tageweis aus? Wenn der DN 10 Std. arbeitet 3x pro Woche, also 30 Std./Woche NAZ und dann arbeitet er
aber auch mal 11 Stunden sind das dann Überstunden bzw. Mehrarbeit?
Kann das wirklich schwer aus dem KV herauslesen, vielleicht kann mir jemand bitte helfen, diese Fragen zu beantworten, da ich leider mit diesem Thema noch nichts zu tun hatte.
Vielen lieben Dank im Voraus,
lg
Tina