Liebe Ulrike,
ein uralter Erlass des BMF, der heute noch von vielen „Finanzlern“ als Orientierungshilfe für die Frage nach einer Erschwerniszulage gesehen wird, zählt als Beispielsfälle für eine Erschwerniszulage u.a. auf:
„Arbeiten bei Herstellung von Erdgraben und Mühlgraben, bei Kanalbauten und Kanalarbeiten,…“
Sofern die Tätigkeit des konkreten Baggerfahrers darunter fällt, erscheint m.E. eine steuerfreie Erschwerniszulage denkbar.
Da der Erlass doch schon relativ alt ist und sich die Beurteilungsmaßstäbe bei manchen Prüfern seither verschoben haben könnten, ist zur Absicherung eine Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt gemäß § 90 EStG zu erwägen. Eine solche Anfrage ist schriftlich zu stellen, das Finanzamt hat darauf in der Regel binnen 14 Tagen schriftlich Auskunft zu geben, sodass man eine gewisse Rechtssicherheit hat.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft