Hallo.
Leider bin ich gerade ziemlich verwirrt, was die Ersatzleistung angeht. Grundsätzlich muss, falls eine Ersatzleistung ausbezahlt wird, das J/6 neu berechnet werden. Meine 1. Frage dazu – wie verstehe ich den Hinweis im Ortner, dass der Betrag des SZ Teils der Ersatzleistung grundsätzlich identisch mit dem Betrag ist, um den das J/6 zu erhöhen ist?
Darauf basierend gibt es ein Abrechnungsbeispiel (in der Fassung 2008 Bsp. 199), bei dem die § 67 Bem. SB einen Betrag von € 1.474,12 aufweist. Ich kann diesen Betrag nicht und nicht nachvollziehen.
Wer kann mir helfen. Vorab danke an den oder die Antwortende.
Cornelia2009