Ersatzleistung für Urlaubsentgelt

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  • #15392

    Hallo.
    Leider bin ich gerade ziemlich verwirrt, was die Ersatzleistung angeht. Grundsätzlich muss, falls eine Ersatzleistung ausbezahlt wird, das J/6 neu berechnet werden. Meine 1. Frage dazu – wie verstehe ich den Hinweis im Ortner, dass der Betrag des SZ Teils der Ersatzleistung grundsätzlich identisch mit dem Betrag ist, um den das J/6 zu erhöhen ist?
    Darauf basierend gibt es ein Abrechnungsbeispiel (in der Fassung 2008 Bsp. 199), bei dem die § 67 Bem. SB einen Betrag von € 1.474,12 aufweist. Ich kann diesen Betrag nicht und nicht nachvollziehen.
    Wer kann mir helfen. Vorab danke an den oder die Antwortende.
    Cornelia2009

    #22063

    Hallo Cornelia!

    Ich habe den „alten“ Ortner leider nicht mehr bei der Hand.
    Aber grundsätzlich ist es so, dass bei Zahlung einer ErUE 1/6 der Ersatzleistung laufender Teil das Jahressechstel erhöht.
    Im Normalfall gebühren bie einer Ersatzleistung auch die beiden Sonderzahlungen UZ und WR und das macht auch genau 1/6 des laufenden Bezugs aus.
    Das ist auch die Intention der Finanz, dass praktisch durch diese J/6-Erhöhung kein Sechstelüberhang durch die Zahlung des SZ-Teils der Ersatzleistung zustande kommt.

    Soweit dann klar (ist ein bisschen umständlich ausgedrückt)?

    LG

    #22064

    Hallo Roland,

    bis zu einem gewissen Grad verstehe ich das schon, auch das mit dem J/6 Überhang wird etwas klarer. Also muss das !/6 der ErUE in Summe die anteilige UB + WR sein.
    Mein Rechenfehler könnte uU daran liegen, deshalb komme ich nicht auf diesen Betrag.
    Naja, ich hoffe, dass ich das früher oder später 100 % verstehe.
    Danke jedenfalls und schönen Abend!
    LG

    #22065

    Hallo Cornelia!

    Sehr gern geschehen und auch noch schönen Abend!

    LG

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