Hallo,
hab da mal eine Frage zur Handhabung von ununterbrochene Anwartschaft:
Beispiel: DN hat bei uns gearbeitet, war dann 150 Tage nicht bei uns gemeldet, hat dann wieder bei uns angefangen zu arbeiten.
Im KV steht, dass die Anwartschaft unterbrochen wird wenn die Unterbrechnung länger als 120 Tage gedauert hat.
Also wenn die Unterbrechung länger als 120 Tage war, ist dann er Errechnete Ersteintritt ab Beginn 2. Arbeitsverhältnis? Oder rechne ich da den Eintritt 1. Arbeitsverhältnis + die Tage die er nicht bei uns war?
VIELEN DANK für die HILFE!!!!!
lg
Angie