Ich habe den Fall, dass ein Dienstnehmer, seit Jahren in Österreich beim Dienstgeber beschäftigt, nach Berlin in eine Niederlassung des österreichischen Dienstgebers entsendet wird. Montags bis Donnerstag soll der Dienstnehmer in Berlin seine Beratungsarbeit durchführen, Freitags in er in Österreich. Die Entsendung ist für unbestimmte Zeit vorgesehen. Der Dienstnehmer wohnt in Österreich, bekommt aber in Berlin eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Gehalt wird aber weiter von Dienstgeber in Österreich bezahlt.
Von der Sozialversicherung her, bleibt der Dienstnehmer in Österreich angemeldet, oder?
Von der Lohnsteuer her, ist das Problem, da er 4 Tage in der Woche in Berlin arbeitet und 1 Tag in der Woche in Wien.
Bitte um eure Hilfe, wie ich hier vorgesehen soll.
Lg Daniela