Entsendung Ausland

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  • #13900

    Hallo!

    Ich habe einen Arbeitgeber, der sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Betriebsstätte hat. Nun will er einen Mitarbeiter aus Deutschland, der auch in der deutschen Betriebsstätte angestellt ist, 2 Tage in der Woche in Österreich einsetzen. Umgekehrt will er einen Mitarbeiter aus Österreich, der in der österreichischen Betriebsstätte angestellt ist für 2 Tage in der Woche in Deutschland einsetzen.

    Sozialversicherungsrechtlich ist mir klar, was zu tun ist. Es handelt sich ja klar um eine Entsendung und ich muss die „Kollisionsnormen“ berücksichtigen. Doch mir ist nicht ganz klar, was lohnsteuerrechtlich zu tun ist. Handelt es sich hier um Grenzgänger, wenn die 30 km zu Grenze nicht überschrittenw erden? Und welche Formulare muss ich dann ausfüllen lassen, damit alles seine Richtigkeit hat?

    Vielen Dank und schönes Wochenende!
    Caro

    #18742
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Caro!

    Bei Entsendungen benötigst Du das Formular E101, erhältlich auf der Homepage Deiner Krankenkasse.
    Ob es sich um Grenzgänger handelt, sagt Dir im Zweifelsfall Dein Betriebsstättenfinanzamt.
    Ich habe schon von Grenzgängern gehört, welche über 100 km von der Betriebsstätte entfernt gewohnt haben. (Lichtenstein – Vorarlberg)

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