Wir fallen unter den KV Baugewerbe. Eine polnische Baufirma (UID okay) hat per Werkvertrag für uns gearbeitet (5 Mann). Bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei wurde Folgendes festgestellt:
Die Männer waren p.A1 Form.daheim sv-versichert (in Polen) der Werkvertrag wurde nicht als solcher anerkannt (DN-Eigenschaften). Jeder der Arbeiter ist ein selbständiger Gesellschafter.
So erhielt ich die Auskunft von der BH, dass sich jeder entsenden muss p.ZKO3 Formular (1 Woche vor Arbeitsbeginn) samt A1 wie gehabt. Meine Fragen sind nunmehr: Es handelt sich nicht um eine Überlasserfirma sonder um eine Baufirma.
Gelten die Bestimmungen über die Abzugsteuer bzw. Kommunalsteuer (v.70%) auch für diese Konstellation. Wir haben immer eine normale Rechnung (Reverse Charge) bekommen.
Sind die Arbeiter dann auch beschränkt steuerpflichtig (keine Betriebsstätte in Österreich), brauchen wir einen Arbeitsvertrag je Person. Falls Abzugsteuer kommt die zusätzlich zu den
anderen Kosten hinzu und es wird auch ein Formular E19 angeführt in Bezug mit der Abzugssteuer.
Wer kennt sich mit dieser Problematik aus?
Danke.