Hallo!
Ich hätte eine Frage bezüglich Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland.
Kollektivvertrag eigenes Unternehmen: Arbeitskräfteüberlassung
Kollektivvertrag des überlassenden DG: Bauhilfsgewerbe
Wie erfolgt die steuerliche Abrechnung?
Lohnsteuer-frei lt. Monteurklausel des Doppelbesteureungsabkommens; SV-pflichtig wie gehabt in Österreich;
DB, DZ, KommSt. frei? („Lohnsteuerbegünstigte Auslandstätigkeit“)
Ist es sinnvoll, für die Tätigkeit in Deutschland eine eigene Lohnart anzulegen, die auch den Mindesttariflohn abdeckt?
Die Lohnbestimmungen sehen eine Auszahlung des 13.+14. Monatslohnes monatlich vor. Aufgrund der BUAK-Zugehörigkeit
unserer Mitarbeiter stellt sich die Frage, wie die monatliche Auszahlung des Urlaubszuschusses erfolgen könnte, wenn die
Dienstnehmer im betreffenden Monat keinen Urlaub konsumiert haben.
Was ist bezüglich Arbeitszeitregelungen im Hinblick auch auf Arbeitszeitaufzeichnungen zu beachten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Stefanie