Liebes Forum,
ich habe wieder einmal ein Problem: Ich habe einen DN der von der Tochter zur Mutter entsandt wurde. Nun habe ich – nach bestem Wissen und Gewissen – die Lohnabrechnung erstellt.
Die Mutter hat uns bekanntgegeben, das er zu 40 % – 12 Tage – für sie tätig war und das dieser Teil in D versteuert wird. Daher habe ich die Abrechnung – um ein L16 (8) zu erhalten – entsprechend erstellt. Für die österr. Lohnsteuer habe ich die tgl. Bemessungsgrundlage herangezogen.
Ich bin mir jedoch nicht so ganz sicher, ob er überhaupt in D steuerpflichtig ist, da sein wirtschaftlicher Arbeitgeber weiterhin die Ö Gesellschaft ist und somit – vor allem wenn er die 183 Tage nicht überschreitet – er weiterhin voll in Ö steuerpflichtig ist.
Was meint Ihr dazu? Bitte um Hilfe, da ich so einen Fall noch nie hatte!!
LG Birgit