Entlassung

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von Martin aktualisiert.
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  • #13498

    Wenn man weiß, dass sich ein fristlos zu entlassender Mitarbeiter im Krankenhaus befindet und man das Entlassungsschreiben eingeschrieben 1x an die Heimadresse und 1x ans Krankenhaus zugestellt hat, wann kann man den Mitarbeiter dann abmelden bzw. welcher Tag gilt als Ende der Beschäftigung. Kann man 3 Kalendertage vom Aufgabedatum dazugeben oder sicherheitshalber noch ein paar Tage anhängen ?

    #17799
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Haydn!

      Die Entlassung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
      Sie ist erst im Zeitpunkt des Zuganges an den Erklärungsempfänger wirksam. (aus Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
      D.h. ab dem Zeitpunkt der Zustellung.

      Normalerweise sollten die 3 ARBEITStage für den Postweg reichen.

      Aber nun stell´ mal die Kosten gegenüber:

      1. Die Bruttobezüge (eventuell Krankenschnitt, ? aliq. Sonderzahlung?)
      für 3 Tage.

      2. Zustellung der Entlassung per Bote an das Krankenbett im Spital.
      Somit hast Du die Entlassung heute noch zugestellt und Du sparst Dir
      die Zeit bis zur Postzustellung. 😉

      Grüsse
      Martin

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