Entgeltfortzahlung – geringfügig Beschäftigter

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  • #15305

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Entgeltforzahlungsanspruch von geringfügig Beschäftigten:

    Folgendes Problem:

    Die Dienstnehmerin arbeitet 1 Tag in der Woche und ist seit 26.5.2009 im Krankenstand (Eintritt 1.10.2008). Sehe ich das richtig, dass sie wie ein „normaler Arbeiter“ 6 Wochen Anspruch auf das volle Entgelt hat und weitere 4 Wochen Anspruch auf das halbe Entgelt? Und nach Ende des Entgeltsanspruches muss ich die Dienstnehmerin bei der GKK abmelden?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    lg Karin

    #21867

    Hallo Karin,

    richtig, beim Entgeltfortzahlungsanspruch gibt es keinen Unterschied zwischen voll und geringfügig Versicherten. Ist der Entgeltfortzahlungsanspruch bei geringfügig Beschäftigten ausgeschöpft, ist eine Abmeldung vorzunehmen (Ende Entgelt). Bei Wiederaufnahme der Arbeit ist entsprechend eine Anmeldung zu erstatten.

    LG
    Mathias

    #21866

    Vielen, vielen DANK!!

    lg Karin

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