Entgeltfortzahlung Angestellte

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  • #15804
    Jogger37
    Teilnehmer

      Liebe Leute!
      Eine Mitarbeiterin(Angestellte)hat mit 31.12.2009 ihr Dienstverhältnis gelöst.(Pension)Sie wurde
      mit 1.1.2010 neuerlich als Teilzeitbeschäftigte(16 Std./W.) bis 30.9.2010 aufgenommen.
      Heuer war sie 47 Tage krank. Von uns bekam sie für 5 Tage halbes Entgelt, da wir ihr keine
      Vordienstzeiten angerechnet haben. Die Krankenkasse teilt uns nun mit, dass sie aufgrund ihres
      Dienstverhältnisses seit 1.10.2003 bereits 8 Wochen volles Entgelt zu erhalten hat.
      Wir berufen uns darauf, dass lt. Angestelltengesetz der Dienstgeber zu keiner Anrechnung verpflichtet ist.

      Wer hat nun Recht, bzw. auf welche gesetzliche Regelung kann sich die Krankenkasse berufen.

      lg
      Peter

      #23037

      Hallo Peter!

      Der u.a. geführte Text stammt aus dem ‚“großen Ortner“, Kapitel 33.3.1.4. Anrechenbare Zeiten (RZ 836):

      Liegt aber eine „kurze Frist“ zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn eines zweiten Dienstverhältnisses (zum selben Dienstgeber) und lassen die Umstände auf eine sachliche Zusammengehörigkeit der beiden Dienstverhältnisse hindeuten, liegt ein ununterbrochenes Dienstverhältnis vor (OGH 12. 2. 1987, 14 ObA 23/87).

      Da geht es zwar prinzipiell um die Abfertigung, hat aber auch für den Krankenstand Gültigkeit – somit handelt es sich in deinem Fall um ein „ununterbrochenens Dienstverhältnis“.

      LG

      #23038
      Jogger37
      Teilnehmer

        danke

        #23039

        Bitte schön, sehr gern geschehen.

        LG

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