Hallo!
Ich hätte eine Bitte. Im KV steht:
Montagezulagen sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes.
Entfernungszulage: (steht dem MA zu) Bei Montagearbeiten, das sind Arbeiten, die außerhalb des ständigen Betriebes(Betriebsstätte,Werksgelände,Lager usw.), dessen Abgrenzung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt wird, geleistet werden und ide Montage, Demontage,Erhaltung oder Reparatur von Anlagen jeglicher Art zum Inhalt haben, sowie bei anderen Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes – einschließlich Reisen-…..
Das, sowie anderen Beschäftigungen außerhalb, dies ist der Punkt, seht ihr dies auch so, daß hier Schulungen gemeint sind??
Ich meine nun z.B. eine Rot Kreuz Schulung oder event. EXEL Schulung hier in Wien (Dienstort)
Werden wirklich für Schulungen in Wien Entfernungszulagen bezahlt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Barbara