Entfernungszulagen

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  • #14303

    Kann mir bitte jemand zu dem Thema Entfernungszulagen Auskunft geben?
    Arbeite mit dem KV metallverarbeitendes Gewerbe, dort sind Reisen geregelt, also lohngestaltende Vorschrift. Die Arbeiter bekommen bei mehr als 6 Stunden € 6,72 nach 11 Stunden….
    Mir geht es aber nicht um Dienstreisen sondern um Einsätze in Wien, oft nur 2 Häuserblocks entfernt. Hier bekommen die Arbeiter Entfernungszulagen sobald sie die Betriebsstätte verlassen, sind in diesem Fall die € 6,72 auch steuer- und SV frei? Falls ja, ist dies ja allen anderen, welche die Einsatzorte weit außerhalb haben ungerecht.
    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Barbara

    #19619

    Hallo Barbara!

    § 26/Z.4 zweiter Satz EStG lautet:

    Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers
    – seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt….

    Steuerlich gesehen hat man daher sofort eine Dienstreise, wenn ich diesen Dienstort verlasse, auch wenn es sich dabei nur um 2 Häuserblöcke handelt.

    Somit ist die Entfernungszulage in deinem Fall steuer- und sv-frei (eigentlich: nicht steuerbar).

    Ob das gerecht ist oder nicht sei dahingestellt – seit wann oder wo ist das Steuerrecht wirklich gerecht?

    Schöne Grüße

    #19620

    Hallo Roland!

    Du hast recht mit dem Arbeitsrecht. Vielen Dank für deine Unterstützung.

    Liebe Grüße

    Barbara

    #19621

    Sorry meinte natürlich Steuerrecht

    Barbara

    #19622

    Hallo Barbara!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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