Liebes Forum – ich bitte um Eure Meinung.
Betr. Arbeiter – KV Metallgewerbe – ENTFERNUNGSZULAGE
Ich habe ab 01.03. einen neuen Betrieb im o.a. Gewerbe abzurechnen.
Laut KV:
ab 6 Std … € 6.61
ab 11 Std.. € 17,35
ab 11 Std. + Nächtigung: € 34,71
laut Betriebsvereinbarung:
ab 6 Std. ..€ 13,00
ab 11 Std. + Nächtigung ..€ 37,00
(falls Nächtigung teurer, bekommt der DN die Differenz lt.
Rechnung bar ausbezahlt)
im Ortsgebiet: € 3,00/Tag
Meine Frage: kann ich diese vereinbarten Werte bedenkenlos LST-frei rechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen!