Ende DV bei Lehrlingen

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  • #13696

    Hallo

    Wenn ein Lehrling in der Behaltefrist ist und nach der Behaltefrist sein DV endet, hat es dann auch Anspruch für Postensuchtage in der Behaltefrist.
    lg.Andrea

    #18262

    Hallo Andrea!

    Die im Anschluß an das Lehrverhältnis kollektivvertraglich festgesetzte Behaltefrist ist ein „befristetes Dienstverhältnis“( wenn Sie es im Dienstzettel/Dienstvertrag so formuliert haben). Wenn Sie keine Befristung festgesetzt haben, können Sie den nunmehr ausgelernten Facharbeiter im Anschluß an die Behaltefrist zu den kollektivvertraglich festgesetzten Bedingungen kündigen. Dann sind auch Postensuchtage fällig.

    Falls für die Behaltefrist jedoch tatsächlich ein befristetes Dienstverhältnis begründet wurde, sehe ich keine Veranlassung Postensuchtage zu gewähren. Es gibt ja im diesem Fall keine „Küdnigungsfrist“ wo zB pro Woche eventuell ein Postensuchtag zur Verfügung steht.

    Ich würde jedoch, wenn das DV sicher mit der Behaltefrist endet, und der Mitarbeiter eventuell Vorstellungsgespräche hat, diese Zeit als Postensuche gewähren.

    Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte!

    LG von Elisabeth

    #18263

    Liebe Elisabeth

    danke für deine schnelle Antwort, ich bin sehr glücklich über dieses Forum, weil es solche Menschen gibt die immer einen mit einer guten Antwort helfen.

    Danke

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